In jeder Höhe den Überblick

Baumpflege nach ZTV | Gesunde Bäume

Wir arbeiten gemäß ZTV-Baumpflege und erfüllen alle Vorgaben der zuständigen Ämter. Auf Wunsch holen wir in Ihrer Vollmacht die erforderlichen Genehmigungen bei den Bezirksämtern ein. Kronenpflege, Fällungen und Totholzentfernung sind die häufigsten Baumpflegemaßnahmen.


Fällung
Leider kann nicht jeder Baum erhalten werden. Doch wie fällt man einen schwer zugänglichen Baum? An den meisten schwer zugänglichen Standorten wie an Böschungen, an Steilhängen oder in Hinterhöfen ist unsere zertifizierte Seilklettertechnik eine optimale Lösung. In den meisten Fällen ist der Einsatz von schwerem und teurem Gerät wie der Hubarbeitsbühne deshalb nicht erforderlich. Wir haben jedoch auch einen reichen Erfahrungsschatz an Problemfällungen und arbeiten eng mit unseren Partnern mit Telekran zusammen.
Kronenpflege
Unter Einhaltung der Richtlinie ZTV-Baumpflege (2017) führen wir alle gebotenen Baumpflegemaßnahmen durch. Dazu gehören insbesondere:

  • Kronenpflege
  • Gebäudefreischnitt
  • Jungbaumschnitt und Obstbaumschnitt
  • Lichtraumprofilschnitt
  • Kroneneinkürzungen und Einkürzung von Kronenteilen
  • Einbau von Kronensicherungen
Totholzentfernung
Um die Verkehrssicherheit herzustellen sind Tote Äste mit Durchmessern von 3 bis 10 cm zu entfernen.
Die Totholzentfernung ist nicht genehmigungspflichtig und kann zu jeder Jahreszeit (unter Berücksichtigung des Artenschutzes) durchgeführt werden. Dies gilt ebenso für den Rückschnitt von Fremdbewuchs wie z.B. Efeu.

Übrigens: Je nach Gemeinde gelten unterschiedliche Regelungen und Bestimmungen. Wir beraten Sie und unterstützen Sie gerne beim Einholen der erforderlichen behördlichen Genehmigungen!